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Im Alltag

Der Herzschrittmacher behandelt Herzrhythmusstörungen schnell und direkt, ohne dass Patienten es wahrnehmen. Herzschrittmacherträger können also in der Regel zu Hause, am Arbeitsplatz, in ihrer Freizeit oder im Urlaub ohne Weiteres ihren gewohnten Aktivitäten nachgehen. Welche Einschränkungen es dabei unter Umständen gibt, hängt von der Herzerkrankung ab. Ein Gespräch mit dem Arzt schafft normalerweise schnell Klarheit.

  • Autofahren

    Ob Herzschrittmacherpatienten Autofahren können oder dürfen, hängt von ihrer Herzerkrankung ab. Der Arzt kann genaue Auskunft geben.

  • Elektrische Geräte

    Ein Herzschrittmacher nimmt den Herzrhythmus als elektrisches Signal wahr. Das Gerät kann daher nicht ganz gegen elektromagnetische Einflüsse aus seiner Umgebung abgeschirmt werden. Dabei würde man den Herzschrittmacher auch für die Wahrnehmung von Herzsignalen unempfindlich machen. In einzelnen Fällen kann es also zu einer Beeinflussung von Herzschrittmachern durch elektromagnetische Felder kommen.

    Die meisten Haushaltsgeräte können Herzschrittmacher ohne Einschränkung verwenden. Dazu zählen:

    • Fernseh-, Rundfunk-, Video- und DVD-Geräte
    • CD-Player, Stereoanlage
    • Mikrowelle, Mixer, Toaster und andere Küchengeräte
    • Waschmaschine, Geschirrspüler, Elektroherd
    • Schnurlose Telefone
    • PCs und andere Computer

    Zu einigen Störquellen sollten Herzschrittmacherpatienten einen Abstand von ca. 15 Zentimetern einhalten:

    • Handys (15 Zentimeter Abstand zwischen Ohr und Herzschrittmacher)
    • Fön
    • Elektrischer Rasierapparat
    • Funksender (z.B. für das Garagentor)
    • Sender von W-LAN-Anlagen

    Einen Abstand von ca. 30 bis 50 cm (halbe oder ganze Armlänge) empfehlen Herzschrittmacherhersteller zum Beispiel zu folgenden Geräten:

    • Induktionskochfelder
    • Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschine, Winkelschleifer, Gartenschere
    • Schweißgeräte
    • Verbrennungsmotoren mit Zündkerzen
    • Zündspulen
    • Fernsteuerungen, zum Beispiel für den Modellbau

    Die folgenden Geräte sollten Herzschrittmacherpatienten nicht ohne Rücksprache mit ihrem Arzt oder dem Hersteller benutzen:

    • Heizdecken und –kissen
    • TENS-Geräte
    • Körperfettwaagen
    • Bioresonanzsysteme
  • Diebstahlsicherungsanlagen

    Diebstahlsicherungsanlagen, zum Beispiel an Ein- und Ausgängen von Kaufhäusern, beeinflussen einen Herzschrittmacher normalerweise nicht. Herzschrittmacherpatienten sollten sich vorsichtshalber nicht innerhalb dieser Anlagen aufhalten, sondern sie in normalem Tempo durchqueren. Sehr vereinzelt wurden Fälle berichtet, in denen die Diebstahlsicherungsanlage durch einen Herzschrittmacher ausgelöst wurde. Dieses Phänomen hat keinen Einfluss auf die Funktion des Herzschrittmachers.

  • Magnete

    Zu großen permanenten Magnetfeldern halten Herzschrittmacherträger am besten einen Sicherheitsabstand von ca. 15 bis 30 Zentimetern ein. Denn durch starke Magnete können Herzschrittmacher zeitweise deaktiviert werden. Starke Magnete sind unter anderem enthalten in:

    • Lautsprecherboxen
    • Magnetmatten
    • Magnetbausteinen (bei Kinderspielzeug)
    • bestimmten Namensschildern
  • Im Beruf

    Beruflich sind Patienten durch den Herzschrittmacher nur in Ausnahmefällen eingeschränkt. Gibt es Zweifel darüber, ob Geräte am Arbeitsplatz einen Herzschrittmacher beeinflussen können, sind der Arzt und der Sicherheitsbeauftragte des Betriebes die besten Ansprechpartner. In der Regel wird eine Untersuchung des Arbeitsplatzes mit Messungen der elektromagnetischen Feldstärken durchgeführt (zum Beispiel durch die Berufsgenossenschaft oder den TÜV).

  • Arztbesuche und Untersuchungen

    Manche Untersuchungen oder Eingriffe beim Arzt sind nur mit bestimmten Vorsichtsmaßnahmen möglich. Dazu gehören:

    • Kernspintomographie (MRT)
    • Strahlentherapie
    • Chirurgische Eingriffe, bei denen ein Elektrokauter (Gerät zu Verödung von Blutgefäßen) verwendet wird

    Wichtig ist, dass der Arzt rechtzeitig über den Herzschrittmacher seines Patienten Bescheid weiß.

  • Reisen

    Allgemeines Warnsymbol für Herzschrittmacherträger

    Herzschrittmacherträger sind in der Regel in ihren Reiseaktivitäten nicht eingeschränkt, wenn der Arzt keine Einwände hat. Der Hersteller des Herzschrittmachers oder auch der Arzt können Adressen im Urlaubsland nennen, an die sich Patienten im Notfall wenden können.

    Am Flughafen sollten Herzschrittmacherpatienten die Metallsuchanlage zügig durchqueren. Auch empfiehlt es sich, dem Sicherheitspersonal den Herzschrittmacherausweis zu zeigen: Das Implantat könnte die Sicherheitsanlage auslösen. Außerdem sollten sich Herzschrittmacherträger nicht mit Hand-Metalldetektoren abtasten lassen.